Impressum

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NEWAY-MUSIC

Erik Adam H. Grösch
Wetzloser Str. 31
36166 Haunetal

Tel.: +49 (0) 66 73 - 918 636
Mobil.: +49 (0) 170 - 750 17 46

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Neway-Music

Wir weisen darauf hin, dass die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neway-Music dauerhaft im Internet unter http://www.neway-music.de im Menü „Impressum” verfügbar ist.

1. Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Neway-Music gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Herrn Erik Adam H. Grösch (Inhaber Neway-Music) ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.1.

Wir leisten und liefern ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen; diese werden sowohl durch mündliche als auch schriftliche Auftragserteilung oder Abnahme der Ware anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird.

1.2.

Abweichende Bedingungen des Käufers sind auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

1.3.

Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebot und Preis

Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.

2.1.

Der Preis versteht sich zuzüglich der am Tag der Auftragsannahme geltenden Mehrwertsteuer in EUR.

2.2.

Bei Versand gelten die Preise, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Geschäftsadresse Haunetal.

3. Lieferung und Leistung

Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.

3.1.

Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Studio eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das Studio.

3.2.

Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Käufer bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen.

3.3.

Bei Leistungsverzug, der nicht direkt durch uns (oder unsere Erfüllungsgehilfen / gesetzlichen Vertreter) oder durch höhere Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen Schadensersatz.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4.1.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Räumlichkeiten des Verkäufers verlassen hat.

4.2.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Käufer auf diesen über.

4.3.

Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.

4.4.

Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern.

4.5.

Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur auf Rechnung und Kosten des Käufers.

4.6.

Erfolgt der Transport von Mietgeräten / Anlagen durch uns, so ist dieser durch uns versichert.

5. Vermietung

Der Kunde trägt grundsätzlich Mitverantwortung für Geräte und Anlagen innerhalb der Studioräumlichkeiten.

5.1.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung / Zerstörung (auch bei Überlastung) die durch den Kunden verursacht wurde, trägt dieser die Kosten für Wiederbeschaffung / Reparatur.

5.2.

Werden Geräte / Anlagen nicht fristgemäß zurückgeliefert, so werden Mietkosten fällig, die nach unserer Mietpreisliste berechnet werden. Rabatte / Sonderkonditionen werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt uns vorbehalten.

5.3.

Wir sind berechtigt, Geräte – auch dann, wenn sie durch uns bestätigt wurden – durch andere zu ersetzen, wenn diese gleichwertig und zweckentsprechend sind.

6. Gewährleistung und Haftung

Neway-Music haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Neway-Music oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters beruhen, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

6.1.

Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte Eigenschaft, so sind wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche, zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

6.2.

Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Geräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

6.3.

Die Feststellung solcher Mängel muss uns bei erkennbaren Mängeln binnen 3 Tagen nach Entgegennahme – andernfalls gilt die Ware als genehmigt –, bei nicht erkennbaren Mängeln binnen 7 Tagen nach Entdeckung der Mängel schriftlich mitgeteilt werden.

6.4.

Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung nach seiner Wahl berechtigt. Ist ein anerkannter Mangel nur unwesentlich oder die Ersatzlieferung oder Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, den Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Rechte durch eine der Wertminderung entsprechende Geldentschädigung abzufinden.

6.5.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware.

6.6.

Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

6.7.

Wir übernehmen keine Haftung für technische Störungen, oder den Ausfall von Personal bei Krankheit, Unfall oder ähnlichem, wenn die Geräte vorsätzlich beschädigt werden, oder wenn wir in fremdem Auftrag Produktionen durchführen, auch im Live-Mix Bereich, wenn Geräte durch normalen Verschleiß während einer Veranstaltung kaputt gehen. Wir werden uns bemühen, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor.

7.1.

Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Eine Weiterveräußerung ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Sollte trotz des Eigentumsvorbehaltes Ware weiterveräußert werden, tritt der Käufer die insoweit gegen den Erwerber erlangte Forderung an uns ab. Soweit der Wert der abgetretenen Forderung den Wert unserer, gegenüber dem Käufer bestehenden Kaufpreisforderung, sowie aller unserer Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, übersteigt, sind wir verpflichtet, den übersteigenden Wert dem Käufer gutzuschreiben. Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB soll ausgeschlossen sein. Sollten gleichwohl die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach §950 BGB untergehen, verarbeitet der Käufer die Ware für uns. Der Käufer räumt uns die Stellung des Herstellers ein, so dss wir Eigentümer der neuen Sache (im Sinne des §950 BGB) werden. Der Käufer ist verpflichtet, die neue Sache pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Käufers (im Sinne des §950 BGB) bleibt im übrigen vorbehalten. Der Käufer erlangt Eigentum an der neu hergestellten Sache, wenn der (für von uns gelieferte Waren) zu zahlende Kaufpreis sowie alle Forderungen, die im Zusammenhang mit der Forderung stehen, getilgt sind. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, haben wir Zugangsrecht zu den von uns gelieferten / installierten Geräten und neu hergestellten Sachen.

7.2.

Bei Studioproduktionen verbleiben sämtliche mit der jeweiligen Produktion in Zusammenhang stehenden Tonträger bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung unser Eigentum.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.

8.1.

Wir behalten uns vor, Studiokosten für den Fall einer Wiederbeschaffung von Ersatz durch defekte Geräte, Beschaffung von Leihmaterial oder Aufnahmemedien, zur Hälfte vor Antritt des Studiotermins in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung ist bei Übergabe des gemischten Audiomaterials, spätestens jedoch zu dem von uns schriftlich bestimmten Zeitpunkt, generell drei Wochen nach Beginn der Produktion, fällig.

8.2.

Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz gemäß §247 BGB, zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

8.3.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Käufers abzuholen bzw. auszubauen. Entstehende Kosten, sowie eventuelle Wertminderung, sind dem Verkäufer zu ersetzen.

8.4.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen wird.

8.5.

Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, unsere Mahnkosten, sowie alle weiteren bei Verfolgung unserer Ansprüche angefallenen Kosten, Spesen, Bahrauslagen usw. insbesondere die des Inkassobüros zu bezahlen.

8.6.

Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten von 8.5. und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.

9. Datenschutz

Neway-Music speichert als Kundenstammdaten:

akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Firma, Adresse, Gruppen – bzw. Bandname, Ensemblezusammensetzung, Instrumentierung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht weitergegeben.

9.1.

Neway-Music ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei uns gespeicherten Kundendaten zu schützen. Neway-Music haftet jedoch nicht, wenn sich dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden.

10. Widerrufs- und Rückgaberecht

Private Käufer (Verbraucher) haben bei Fernabsatzverträgen mit Neway-Music das Recht, sich im Rahmen von bestimmten Fristen ohne Angabe von Gründen wieder von einem geschlossenen Vertrag zu lösen.

10.1.

Dabei bestehen folgende gesetzlich festgelegte Ausnahmen (§ 312 d Abs. 4 BGB):

- Fernabsatzverträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

- Fernabsatzverträge zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. (Beschädigen oder öffnen der Zellophanierung)

- Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.

- Fernabsatzverträge zur Erbringung von Wett- oder Lotteriedienstleistungen.

- Fernabsatzverträge, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden (§ 156 BGB).

- Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finzanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

10.2.

Auch bei Verträgen, die im Rahmen einer Online-Auktion geschlossen werden, hat der Verbraucher das Recht den Vertrag zu widerrufen, da es sich bei Online-Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handelt. Dies hat der BGH mit Urteil vom 3. November 2004 bestätigt.

10.3.

Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer ein Widerrufsrecht hat: Der Käufer, der sich vom Vertrag lösen möchte, muss Neway-Music dies durch ein formloses Schreiben (Fax oder E-Mail) oder durch die einfache Rücksendung des Kaufgegenstands mitteilen.

10.4.

Neway-Music behält sich vor dem Käufer jedoch statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumen. Der Käufer, der sich vom Vertrag lösen möchte, muss dann die Ware zur Ausübung des Rechts zurücksenden.

10.5.

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufs- oder Rückgaberecht, wenn Neway-Music mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufs- bzw. Rückgabefrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

10.6.

Die Frist für das Widerrufs- und Rückgaberecht beginnt nicht, bevor Neway-Music nicht seine Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB und die Pflichten nach § 312 e BGB erfüllt hat. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger, bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

10.7.

Die Frist für das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Erfolgt die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht jedoch erst nach Vertragsschluss in Textform, beträgt die Frist einen Monat. Wird der Verbraucher überhaupt nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht belehrt, besteht für ihn keine zeitliche Beschränkung, von seinem Recht Gebrauch zu machen, sich vom Vertrag zu lösen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Haunetal.

12. Unwirksamkeit oder Salvatoresche Klausel

Teilunwirksamkeit durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert. Dies gilt auch für lückenhafte Bestimmungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch im Download-Bereich oder speziell im Shop auf www.neway-music.de

Stand: 1. März 2009

 

 

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